Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach RAB 30

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für eine Baustelle, auf der mehrere Unternehmen tätig sind, bestellt.
Er sorgt dort für die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und die Verminderung des Unfallrisikos.

Durch die Bestellung eines SiGe-Koordinators wird der Bauherr jedoch nicht von der Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle entbunden.

Baustelle

Aufgaben und Pflichten eines SiGe-Koordinators

Der SiGe-Koordinator übernimmt Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er legt die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des
Gesundheitsschutzes fest, koordiniert sie und prüft deren Einhaltung. Wesentliches Hilfsmittel dabei ist die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
sowie die Umsetzung und Überwachung.

Unser Angebot für die Planungsphase von Bauvorhaben

  • Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken

  • Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen

  • Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeine Grundsätze)

  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)

  • Übermittlung der Vorankündigung

  • Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)

  • Unser Angebot für die Ausführungsphase von Bauvorhaben

  • Stellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo)

  • Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden

  • Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeine Grundsätze)

  • Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Unternehmen auf der Baustelle

  • Überprüfung, ob die Verpflichtungen von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden

  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel

  • Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)

  • Überprüfung von sicherheitstechnischen Einrichtungen

  • SiGeKo für Bauvorhaben in Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und im Saarland

    Arbeitssicherheit Ernst unterstützt Bauherren und Bauvorhaben in Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und im Saarland als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach RAB 30. Die Begleitung kann sowohl die Planungsphase als auch die Ausführungsphase umfassen und knüpft an die oben beschriebenen Aufgaben und Pflichten an.

    Planungsphase

    Im Mittelpunkt stehen die sicherheitsbezogene Betrachtung der Planung, die Koordination notwendiger Maßnahmen, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sowie die erforderliche Dokumentation.

    Ausführungsphase

    Während der Bauausführung stehen die Koordination der beteiligten Unternehmen, die Kontrolle sicherheitsrelevanter Vorgaben und die Fortschreibung der erforderlichen Unterlagen im Vordergrund.

    Einsatzgebiet: Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und das Saarland werden gleichermaßen betreut. SiGeKo-Einsätze in Nordrhein-Westfalen und weiteren Regionen sind nach Abstimmung ebenfalls möglich.

    SiGeKo für Ihr Bauvorhaben anfragen

    Für eine erste Einordnung sind Angaben zum Bauvorhaben, zum Einsatzort und zur geplanten Projektphase hilfreich.

    SiGeKo anfragen