Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach RAB 30
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für eine Baustelle, auf der mehrere Unternehmen tätig sind, bestellt.
Er sorgt dort für die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und die Verminderung des Unfallrisikos.
Durch die Bestellung eines SiGe-Koordinators wird der Bauherr jedoch nicht von der Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle entbunden.

Aufgaben und Pflichten eines SiGe-Koordinators
Der SiGe-Koordinator übernimmt Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er legt die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des
Gesundheitsschutzes fest, koordiniert sie und prüft deren Einhaltung. Wesentliches Hilfsmittel dabei ist die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
sowie die Umsetzung und Überwachung.
Unser Angebot für die Planungsphase von Bauvorhaben
Unser Angebot für die Ausführungsphase von Bauvorhaben
SiGeKo für Bauvorhaben in Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und im Saarland
Arbeitssicherheit Ernst unterstützt Bauherren und Bauvorhaben in Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und im Saarland als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach RAB 30. Die Begleitung kann sowohl die Planungsphase als auch die Ausführungsphase umfassen und knüpft an die oben beschriebenen Aufgaben und Pflichten an.
Planungsphase
Im Mittelpunkt stehen die sicherheitsbezogene Betrachtung der Planung, die Koordination notwendiger Maßnahmen, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sowie die erforderliche Dokumentation.
Ausführungsphase
Während der Bauausführung stehen die Koordination der beteiligten Unternehmen, die Kontrolle sicherheitsrelevanter Vorgaben und die Fortschreibung der erforderlichen Unterlagen im Vordergrund.
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Für eine erste Einordnung sind Angaben zum Bauvorhaben, zum Einsatzort und zur geplanten Projektphase hilfreich.
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