Ausbildung der Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Regel 100-500 (bisherige BGR 500 Kapitel 2.10)
und DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966)
Mit der Einführung des BGG 966 im April 2010 wurde erstmals von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen erlassen. Oberstes Ziel der Ausbildung ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten.
Wir bieten Ihnen Seminare für Anfänger (2 Tage) und Fortgeschrittene (1 Tag) für alle Typen von Arbeitsbühnen.
Inhalt:
Grundlagen

Tägliche Sicht- und Funktionsüberprüfung
Einsatz der Hubarbeitsbühne
Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
Abschlussprüfung gemäß DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966)
Teilnehmerkreis:
Personen mit einer beruflichen Tätigkeit, die den Einsatz von Hubarbeitsbühnen erfordert, z. B. Arbeitnehmer in Bauhaupt- und Nebenberufen, Hauswarte, Gebäudereiniger; Mitarbeiter von Licht- und Reklamefirmen
Sowohl die Ausbildung als auch der Ausbilder sind auf dem neuesten Stand der Technik und durch die Berufsgenossenschaft geprüft und zur Ausbildung zugelassen.