Prüfung von Hubwagen, Scherenhubwagen, Gabelhubwagen und Hubtischen

In Deutschland ist das Vorschriften- und Regelwerk der Berufsgenossenschaften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, kurz DGUV) zum 01.05.2014 neu geordnet worden.


Prüfungen von Hubwagen, Scherenhubwagen, Gabelhubwagen und Hubtischen fallen unter die DGUV Vorschrift 68 „Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge“. Handbetätigte Hubwagen, Scherenhubwagen, Gabelhubwagen und Hubtische ohne eigenen Motorantrieb stellen Flurförderzeuge im Sinne von § 2 DGUV V 68 dar und unterliegen damit den Rechtsvorschriften dieser Unfallverhütungsvorschrift.


Diese verpflichten den Unternehmer, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen durchführen zu lassen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Spätestens nach Ablauf eines Jahres müssen FFZ und Anbaugeräte durch einen Sachkundigen überprüft werden.


Unser Angebot für Ihre Sicherheit


  • An Hubwagen und Scherenhubwagen führen wir die UVV-Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 68 durch.

  • An Hubtischen führen wir die UVV-Prüfung gemäß DGUV Regel 100-500 in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 308-002 durch.