Ausbildung zum Brandschutz & Evakuierungshelfer gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A 2.2 (2018)

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der ASR A 2.2, wobei ein Anteil von 5 % der Beschäftigten in der Regel ausreichend ist. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.


Feuerlöscher

Durch eine praxisnahe Schulung Ihrer Mitarbeiter sorgen wir dafür, dass diese Auflagen erfüllt werden und die ausgebildeten Brandschutzhelfer & Evakuierungshelfer künftig im Notfall richtig und schnell handeln.


Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen


Werden auf Baustellen Tätigkeiten mit einer erhöhten Brandgefährdung durchgeführt (z. B. Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten, Farbspritzen, Flammarbeiten), sind sämtliche Personen, die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln tätig werden, theoretisch und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern zu unterweisen.


Brandschutzhelfer & Evakuierungshelfer sorgen im Falle eines Brandes für die Verhinderung von Personenschäden. Durch die Bekämpfung von Entstehungsbränden werden Schäden minimiert. Der Ausbildungsinhalt und die Anzahl der Brandschutzhelfer werden durch die Berufsgenossenschaften und in der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ genau geregelt und vorgeschrieben.


Grundsätzlich soll immer die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Brandschutzhelfern anwesend sein. Hierbei hat der Arbeitgeber auch eventuellen Abwesenheiten durch Urlaub oder Krankheit Rechnung zu tragen und im Zweifelsfalle mehr Beschäftigte auszubilden. Diese Regelung gilt ab einem Beschäftigten. Somit ist auch in kleinen Betrieben mindestens ein Brandschutzhelfer erforderlich. Hierbei ist es unerheblich, ob die 5 % aus der ASR A2.2 einen "ganzen Brandschutzhelfer" ergeben oder nicht.


Inhalte:

  • Rechtsgrundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2, BGV A1, BGI/GUV-I 5182

  • Brandschutzorganisation im Unternehmen

  • Aufgaben des Brandschutz- und Evakuierungshelfers

  • Verhalten im Brandfall

  • Verhalten im Räumungsfall

  • Bestimmung der Anzahl von Brandschutz- bzw. Evakuierungshelfern

  • Verantwortung

  • Ausstattung der Brandschutz- und Räumungshelfer

  • Feuerlöscher

    Betriebliche Brandschutzorganisation

  • Brandschutzordnung

  • Vorstellung von Räumungskonzepten

  • Brennen und Löschen in Theorie und Praxis

  • Verbrennungsvorgang

  • Gefahren durch Brände

  • Brandklassen

  • Löschmittel und ihre Wirkung

  • Brandbekämpfungseinrichtungen

  • Brandbekämpfungseinrichtungen für Laienhelfer

  • Wirkungsweise von Feuerlöschern

  • Einsatztaktik

  • Praktische Ausbildung

  • Handhabung und Einsatzgebiete von Feuerlöscheinrichtungen

  • Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung

  • Teilnehmerkreis:

  • Mitarbeiter, die mit Aufgaben im Brandschutz betraut werden sollen bzw. betraut sind

  • Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung

  • Sicherheitsbeauftragte

  • Brandschutzverantwortliche

  • Dauer ca. 3 - 4 Stunden


    Abschluss

    Teilnahmezertifikat



    Evakuierungshelfer

    Der Ernstfall kommt immer unangemeldet

    Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung / Räumung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.


    Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung / Räumung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.


    Durchführung von Räumungsübungen / Evakuierungsübungen


    Evakuierungshelfer-Ausbildung: Erstmalige Evakuierungsübung / Räumungsübung


    Die Räumungs- und Evakuierungsübung für alle Mitarbeiter im Unternehmen wird im Rahmen einer Schulung durchgeführt, die aus einem theoretischen Teil (Grundlagenwissen Brandschutz und kurzer Lehrfilm) und einem praktischen Teil besteht. Der praktische Teil umfasst die Erläuterung der technischen und baulichen Brandschutzeinrichtungen im Gebäude, die Simulation einer Evakuierung mit Megaphoneinsatz, das Aufsuchen des Sammelplatzes und eine Live-Demo mittels Wasserlöscher ohne Feuer. Die Brandschutz- und Evakuierungshelfer erhalten entsprechende Teilnehmerunterlagen und ein Teilnahmezertifikat.


    Wiederholung der Evakuierungsübungen / Räumungsübungen


    Eine Wiederholung der Räumungs- und Evakuierungsübung erfolgt dann in einem zeitlichen Abstand von ca. 12 Monaten ohne erneute Schulung und ohne vorherige Ankündigung.

    Brandschutzhelfer-Ausbildung in Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und im Saarland

    Die oben beschriebenen Ausbildungen für Brandschutz- und Evakuierungshelfer verbinden theoretische Grundlagen mit praktischen Inhalten. Arbeitssicherheit Ernst bietet diese Leistungen in Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und im Saarland an und stimmt den konkreten Bedarf mit dem jeweiligen Unternehmen ab.

    Für Betriebe und Baustellen

    Die Inhalte berücksichtigen sowohl die betriebliche Brandschutzorganisation als auch die auf dieser Seite beschriebenen ergänzenden Anforderungen für Baustellen und die Aufgaben im Evakuierungsfall.

    Regionales Einsatzgebiet

    Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und das Saarland gehören gleichermaßen zum regulären Ausbildungsgebiet. Ausbildungen in Nordrhein-Westfalen und weiteren Regionen sind nach Abstimmung ebenfalls möglich.

    Brandschutz- oder Evakuierungshelfer-Ausbildung anfragen

    Teilen Sie uns Einsatzort, gewünschten Schulungsumfang und einen möglichen Zeitraum mit.

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