Gefährdungsbeurteilung
Unsere Aufgabe ist es Sie als Unternehmen aktiv bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen. Neben unseren Fachkenntnissen und unserer überbetrieblichen Tätigkeit in unterschiedlichen Branchen können wir Ihr Unternehmen als Außenstehender objektiv und neutral betrachten. So helfen wir Ihnen ihr tatsächliches Gefährdungspotenzial aufzuzeigen. Daraus entwickeln wir dann mit Ihnen gemeinsam individuelle Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument um Unfälle bereits vor ihrer Entstehung vermeiden zu können. Darüber hinaus ist es auch ein wichtiges Dokument für die Rechtssicherheit eines Unternehmers.
Betriebliche Gefährdungen sind gemäß dem Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln und zu beurteilen. Eine Gefährdung kann sich zum Beispiel aus folgenden Punkten ergeben:
Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
Einsatz von Arbeitsmittel und dem Umgang damit (z.B.: Arbeitsstoffe, Maschinen, Geräte)
der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren
Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten
unzureichender Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung muss nach ihrer Durchführung auch dokumentiert werden. In dieser Dokumentation sollen mindestens folgende Punkte enthalten sein:
Welche Gefährdungen liegen vor
Welche Maßnahmen können zur Gefahrenbeseitigung durchgeführt werden
Wer ist für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich
Bis wann werden die Maßnahmen umgesetzt
Wer führt wann die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen durch
Haben wir Ihr Interesse geweckt???
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