Betreuungsmodelle

Regelbetreuung:

für Unternehmen ab 11 Beschäftigen

Die “Regelbetreuung” für Unternehmen ab 11 Beschäftigte setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen, aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Für die Grundbetreuung legt die DGUV V2 fixe Einsatzzeiten fest. Dabei ist jedes Unternehmen einer Gruppe zugeordnet, je nach Gefährdungssituation im Unternehmen zugeordnet.

 

Gefährdungsgruppen

 

 

      
  • Gruppe       I Einsatzzeit 2,5 Std./Jahr je Beschäftigtem
  •   
  • Gruppe       II Einsatzzeit 1,5 Std./Jahr je Beschäftigtem
  •   
  • Gruppe       III Einsatzzeit 0,5 Std./Jahr je Beschäftigtem

Den betriebsspezifischen Teil der Betreuung ermittelt der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt auf der Basis des Leistungskatalogs gemäß der Vorgaben DGUV V2. Dabei beurteilt er, welche Aufgaben über die Grundbetreuung hinaus in seinem Unternehmen anfallen.

 

 

Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung:

Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

Die Betreuung in Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten besteht aus Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung. Die Grundbetreuung ist mindestens alle fünf Jahre regelmäßig zu wiederholen.

Die Grundbetreuung erfolgt durch Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt. Sie umfasst die Erstellung beziehungsweise Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und die Ableitung von Maßnahmen hieraus.

Neben der Grundbetreuung lässt sich der Unternehmer bei besonderen Anlässen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt betreuen. Zu dieser anlassbezogenen Betreuung kann gehören:

 

 

      
  • Planung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung von Betriebsanlagen,       Betriebsstätten oder der Betriebsorganisation
  •   
  • Einführung neuer oder grundlegende Veränderung vorhandener Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben
  •   
  • Einführung neuer oder Änderung von Arbeitsverfahren
  •   
  • Gestaltung neuer beziehungsweise Änderung vorhandener Arbeitsplätze und -abläufe
  •   
  • Einführung neuer Arbeitsstoffe beziehungsweise Gefahrstoffe
  •   
  • Einführung oder Erprobung von Persönlicher Schutzausrüstung
  •   
  • Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren
  •   
  • Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
  •   
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
  •   
  • Beschaffung neuer oder gebrauchter Fahrzeuge
  •   
  • Zusammenarbeit mit Fremdunternehmen

 

Alternative Betreuungsform – Unternehmermodell:

 

Haben Sie in Ihrem Unternehmen mindestens einen und höchstens 50 Beschäftigte, können Sie sich anstelle der Regelbetreuung für eine alternative Betreuungsform, dem sogenannten Unternehmermodell, entscheiden. Eine Grundvoraussetzung für Ihre Teilnahme an der alternativen Betreuung ist die Maßgabe, dass Sie aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sind und in Sachen Arbeitsschutz eigenverantwortlich handeln.

Dafür müssen Sie sich die notwendigen Kenntnisse aneignen, um

 

 

      
  • eine Arbeitsschutz-Organisation in Ihrem Betrieb aufzubauen,
  •   
  • Gefährdungspotentiale zu erkennen,
  •   
  • selbständig Lösungen zu entwickeln sowie
  •   
  • bei Bedarf Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen       Betriebsarzt hinzuziehen zu können.

 

Für ein individuelles Angebot, benötigen wir von Ihnen:

  • wenn bekannt den WZ-Code oder Branche
  • die voraussichtliche Zahl Ihrer Beschäftigten (Köpfe) im Jahresmittel
  • voraussichtliche Zahl Zeitarbeitnehmer im Jahresmittel.

  • Anzahl und Ort Betriebsstätten

Haben wir Ihr Interesse geweckt???

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter

Tel.: 06333-2791622

Mob.: 01525-7849536

EMail: info@arbeitssicherheit-ernst.de

oder über unser

Kontaktformular