Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren sowie die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge (Gabelstapler und Mitgängerflurförderzeuge)
Alle Mitarbeiter, die mit Flurförderzeugen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen absolviert haben und die Unterweisung von Seiten des Unternehmens benötigen.
Die Unterweisung wird von uns für den Unternehmer schriftlich dokumentiert. (Gilt als Nachweis für die Berufsgenossenschaften)
Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat für die erfolgreich durchgeführte Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und eine Bestätigung in der Fahrerlaubnis.