Betriebsanweisungen sind Anweisungen und Angaben des Arbeitgebers mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Sie regeln arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen das Verhalten im Betrieb und sind die Grundlage für Unterweisungen. Sie können darüber hinaus dem Umweltschutz und dem Sachschadenschutz dienen.
Erstellung der Betriebsanweisungen
Die Erstellung von Betriebsanweisungen und Gefahrstoffbetriebsanweisung ist eine Pflicht des Arbeitgebers zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit.
Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen sind neben den in einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften geforderten Verhaltensanweisungen auch sicherheitstechnische
und arbeitsmedizinische Regeln sowie die speziellen Angaben des Herstellers in seinen Betriebsanleitungen und Sicherheitsdatenblätter zu berücksichtigen.
Informationsmittel Betriebsanweisung:
Betriebsanweisungen vermitteln den Beschäftigten schriftlich das Wissen, wie sie sich im Betrieb zu verhalten haben. Sie bilden eine wichtige Grundlage der Unterweisung.
Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen
Wir Erstellung auf Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung individuell an den Betrieb angepassten nachfolgende Betriebsanweisungen.
Tätigkeitsspezifischen Betriebsanweisungen
Arbeitsmittelbezogenen Betriebsanweisungen
Biostoffbetriebsanweisungen
Organisationsanweisungen
Gefahrstoffbetriebsanweisungen nach aktueller Gesetzgebung