Gefährdungsbeurteilung

Unsere Aufgabe ist es Sie als Unternehmen aktiv bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen. Neben unseren Fachkenntnissen und unserer überbetrieblichen Tätigkeit in unterschiedlichen Branchen können wir Ihr Unternehmen als Außenstehender objektiv und neutral betrachten. So helfen wir Ihnen ihr tatsächliches Gefährdungspotenzial aufzuzeigen. Daraus entwickeln wir dann mit Ihnen gemeinsam individuelle Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument um Unfälle bereits vor ihrer Entstehung vermeiden zu können. Darüber hinaus ist es auch ein wichtiges Dokument für die Rechtssicherheit eines Unternehmers.

Betriebliche Gefährdungen sind gemäß dem Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln und zu beurteilen. Eine Gefährdung kann sich zum Beispiel aus folgenden Punkten ergeben:

  • Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
  • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
  • Einsatz von Arbeitsmittel und dem Umgang damit (z.B.: Arbeitsstoffe, Maschinen, Geräte)
  • der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren
  • Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten
  • unzureichender Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

  • Die Gefährdungsbeurteilung muss nach ihrer Durchführung auch dokumentiert werden. In dieser Dokumentation sollen mindestens folgende Punkte enthalten sein:

  • Welche Gefährdungen liegen vor
  • Welche Maßnahmen können zur Gefahrenbeseitigung durchgeführt werden
  • Wer ist für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich
  • Bis wann werden die Maßnahmen umgesetzt
  • Wer führt wann die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen durch
  • Datenschutz Impressum AGB linked in Xing