In Deutschland ist das Vorschriften- und Regelwerk der Berufsgenossenschaften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, kurz DGUV) zum 01.05.2014 neu geordnet worden.
Prüfung von Hubwagen, Scherenhubwagen, Gabelhubwagen und Hubtischen fallen unter die DGUV Vorschrift-68 „Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge“. Handbetätigte Hubwagen, Scherenhubwagen, Gabelhubwagen und Hubtischen ohne eigenen Motorantrieb stellen Flurförderzeuge im Sinne von § 2 DGUV V 68 dar und unterliegen damit den Rechtsvorschriften dieser Unfallverhütungsvorschrift
Diese verpflichten den Unternehmer, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen durchführen zu lassen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Spätestens nach Ablauf eines Jahres müssen FFZ und Anbaugeräte durch einen Sachkundigen überprüft werden