Mitarbeiterunterweisungen

 

 

Die Unterweisungspflicht

Die Unterweisungspflicht ist Bestandteil der umfassenden Verpflichtung des Unternehmers, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, indem er die erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen trifft. Unterweisungen können technische/organisatorische Sicherheitsmaßnahmen jedoch nicht ersetzen.

Wann ist zu unterweisen?

Häufigkeit und Umfang von Unterweisungen hängen von den Gefährdungen und Risiken am Arbeitsplatz ab sowie der Qualifikation der Beschäftigten. Die Unterweisung ist vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen und mindestens einmal im Jahr zu wiederholen. Üb die Durchführung der Unterweisung ist ein schriftlicher Nachweis zu führen.

 

 

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen im Bereich Sicherheitsunterweisungen an:

 

 

      
  • Erstellung eines Unterweisungskonzepts für die jährliche Mitarbeiterunterweisung
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  • Erstellung unternehmensspezifischer Unterweisungsinhalte
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  • Bereitstellung Unterweisungsnachweis
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  • Durchführung der jährlichen allgemeinen und tätigkeitsbezogenen       Mitarbeiterunterweisungen in Ihrem Unternehmen
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  • Bereitstellung der Dokumente im Word- und PDF-Format
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  • Fristenüberwachung

 

Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die möglichen Unterweisungsgebiete:

   

  • Allgemeine Grundunterweisung
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  • Tätigkeitsbezogene Unterweisungen
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  • Berufsgruppenspezifische Unterweisungen
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  • Gefahrstoffrecht
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  • Unterweisungen zu Sonderthemen
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      Tel.: 06333-2791622

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