Prüfung von
Hubwagen, Scherenhubwagen, Gabelhubwagen und Hubtischen
In Deutschland ist das Vorschriften- und Regelwerk der Berufsgenossenschaften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, kurz DGUV) zum 01.05.2014 neu geordnet worden.
Prüfung von Hubwagen, Scherenhubwagen, Gabelhubwagen und Hubtischen fallen unter die DGUV Vorschrift-68 „Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge“. Handbetätigte Hubwagen, Scherenhubwagen, Gabelhubwagen und Hubtischen ohne eigenen Motorantrieb stellen Flurförderzeuge im Sinne von § 2 DGUV V 68 dar und unterliegen damit den Rechtsvorschriften dieser Unfallverhütungsvorschrift
Diese verpflichten den Unternehmer, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen durchführen zu lassen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Spätestens nach Ablauf eines Jahres müssen FFZ und Anbaugeräte durch einen Sachkundigen überprüft werden
Unser Angebot für Ihre Sicherheit
An Hubwagen und Scherenhubwagen, führen wir die UVV-Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 68 durch.
An Hubtischen führen wir die UVV-Prüfung gemäß DGUV Regel 100-500 in Verbindung mit den DGUV Grundsatz 308-002 durch.
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