Gefährdungsbeurteilung

 

Unsere Aufgabe ist es Sie als Unternehmen aktiv bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen. Neben unseren Fachkenntnissen und unserer überbetrieblichen Tätigkeit in unterschiedlichen Branchen können wir Ihr Unternehmen als Außenstehender objektiv und neutral betrachten. So helfen wir Ihnen ihr tatsächliches Gefährdungspotenzial aufzuzeigen. Daraus entwickeln wir dann mit Ihnen gemeinsam individuelle Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument um Unfälle bereits vor ihrer Entstehung vermeiden zu können. Darüber hinaus ist es auch ein wichtiges Dokument für die Rechtssicherheit eines Unternehmers.

Betriebliche Gefährdungen sind gemäß dem Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln und zu beurteilen. Eine Gefährdung kann sich zum Beispiel aus folgenden Punkten ergeben:

Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes

physikalische, chemische und biologische Einwirkungen

Einsatz von Arbeitsmittel und dem Umgang damit (z.B.: Arbeitsstoffe, Maschinen, Geräte)

der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren

Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten

unzureichender Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung muss nach ihrer Durchführung auch dokumentiert werden. In dieser Dokumentation sollen mindestens folgende Punkte enthalten sein:

Welche Gefährdungen liegen vor

Welche Maßnahmen können zur Gefahrenbeseitigung durchgeführt werden

Wer ist für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich

Bis wann werden die Maßnahmen umgesetzt

Wer führt wann die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen durch

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt???

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter

Tel.: 06333-2791622

Mob.: 01525-7849536

EMail: info@arbeitssicherheit-ernst.de

oder über unser

Kontaktformular